Wer sich grob fahrlässig verhält, mitunter seine Sorgfaltspflicht missachtet, wenn deren Einhaltung eigentlich absolut geboten wäre, der verliert seinen Versicherungsschutz. Eine solche Missachtung sahen die Richter des Landgerichts Lüneburg auch bei einem Fahrer, der sich während der Fahrt nach einer brennenden Zigarette bückte, die ihm hinuntergefallen war. Dem Fahrer wäre ohne weiteres zuzumuten gewesen, auf der leeren Landstraße für einige Sekunden anzuhalten.
Deswegen gaben die Richter auch der Versicherung recht und versagten dem Fahrern den Versicherungsschutz, weil er den Unfall durch das verrissene Steuer grob fahrlässig herbeigeführt hat. Da diese Rechtsprechung wohl erst recht für "nicht brennende" Gegenstände gelten dürfte, sollten Sie beim Fahren entsprechende Sorgfalt walten lassen.