Chefärzte müssen sich mit einem breiten Spektrum an rechtlichen Fragen auseinandersetzen. Wir beraten Sie von Beginn bis Ende des Vertrauensverhältnisses zwischen Chefärzten und Krankenhäusern, deren Vorstände, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Belegärzte. Gerade die standesrechtliche Stellung des Chefarztes erfordert eine fachliche Betreuung bei der Gestaltung von Anstellungs-, Dienst-, Honorararzt- und Konsiliararztverträgen, sowie die Verhandlung mit Klinikdirektoren.
Gleichwohl biete ich Ihnen Rechtssicherheit bei der Ausgestaltung der Privatliquidation, der Möglichkeit von Nebentätigkeiten, der Kostenerstattung, der Wirksamkeit von vertraglich vereinbarten Entwicklungsklauseln und dem zumutbaren Umfang der Dienstaufgaben. Gleiches gilt bei kritischen Punkten in der Organisationsstruktur und den Prozessabläufen.
Soweit es um die Veränderung oder Aufhebung von Dienst- und Arbeitsverhältnissen geht unterstütze ich Sie ebenso beim Erreichen einer einvernehmlichen Lösung und der Vermeidung arbeitsgerichtlicher Streitigkeiten. Sollte es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, vertrete ich Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.
Ihr Ansprechpartner für das Chefarztrecht in Darmstadt ist: Rechtsanwalt Dr. Dieter Vogt Fachanwalt für Medizinrecht |