Familienmediation

Die Mediation im allgemeinen und damit auch die Familienmediation ist eine auf konsensbasierende Methode Lösungen zu erarbeiten und Streitigkeiten beizulegen oder zu vermeiden. Daher eignet sich die Mediation nicht nur für die Phase der Trennung (Trennungsmediation) und die Phase vor der Scheidung (Scheidungsmediation) sondern auch für die Phase des Zusammenlebens (familienerhaltende Mediation).

a) familienerhaltende Mediation

Wenn in einer Paarbeziehung ein Konflikt aufgetreten ist, den die Beteiligten ohne Erfolg versucht haben selbst zu lösen, bietet es sich an ein Mediationsverfahren zur Lösung des Konflikts durchzuführen, um eine Verschärfung des Konflikts zu vermeiden. In solchen Fällen reichen manchmal schon ein oder 2 Sitzungen aus. Die Mediation eignet sich also auch für die Erhaltung oder Verbesserung einer Beziehung oder Ehe. Das bietet sich insbesondere an, wenn Kinder vorhanden sind, denn diese werden durch einen schwelenden Konflikt zwischen ihren Eltern erheblich belastet.

b) Trennungsmediation

Hat sich das Paar bzw. haben sich die Eheleute bereits dazu entschlossen, sich zu trennen, entstehen eine Vielzahl von Fragen, für deren Lösung sich ein Mediationsverfahren geradezu anbietet.

Jede Trennung bedeutet in der Regel für alle Beteiligten, dass starke Gefühle, wie Enttäuschung, Trauer, Wut, Angst oder gar Hass entstehen.

Oftmals sind es gerade diese Gefühle, die verhindern, dass die Parteien ohne fremde Hilfe eine vernünftige Regelung finden.

Die Mediation bietet hier eine große Chance, auch in der Krise der Trennung Respekt und Achtung für einander zu erhalten. Die Parteien selbst erarbeiten, unterstützt durch den Mediator, interessengerechte Lösungen für alle im Zusammenhang mit der Trennung anstehenden Fragen. Diese Lösungen, die zunächst einmal die Phase der Trennung und die mit der Trennung verbundenen Fragen regeln sollen, können und sollen in Form von Teil-Mediationsvereinbarungen schriftlich fixiert werden, auch ohne dass diese gleich in eine vollständige Scheidungsfolgenvereinbarung münden müssen.

Die Praxis der Scheidungsverfahren zeigt, dass Kinder sehr viel besser mit der Trennung ihrer Eltern umgehen können, Kinder insbesondere unter der Trennung der Eltern weniger leiden, wenn die Eltern konstruktiv mit der Trennung/Scheidung umgehen und Streit untereinander möglichst vermieden wird.

Mögliche Themen einer Trennungsmediation sind unter anderem:

1. in Bezug auf das gemeinsame Kind / die gemeinsamen Kinder

  • bei welchem Elternteil hat das Kind seinen Lebensmittelpunkt
  • wie wird die gemeinsame Sorge für das Kind ausgeübt
  • wie wird der Umgang mit dem Kind gestaltet
  • wie wird insbesondere das Besuchsrecht gestaltet (während der Woche / an den Wochenenden / in den Ferien / an den Feiertagen)
  • wer zahlt den Unterhalt für das Kind und wie viel Unterhalt wird gezahlt

2. in Bezug auf die gemeinsame Wohnung

  • wer kann die gemeinsame Wohnung weiter nutzen
  • falls die eheliche Wohnung / das eheliche Haus zunächst gemeinsam weiter genutzt werden soll, wie erfolgt die Nutzung konkret
  • soll die gemeinsame Wohnung aufgegeben / verkauft werden
  • wie sollen die Hausratsgegenstände aufgeteilt werden

3. in Bezug auf sonstige vermögensrechtliche Fragen

  • was geschieht mit gemeinsamen Bankkonten
  • wer kommt während der Trennung für laufende Verbindlichkeiten auf (z. B. Versicherungen)
  • was ist mit dem Unterhalt während der Trennungsphase
  • was geschieht mit sonstigen Vermögensgegenständen während der Trennungsphase
  • was ist in Bezug auf Steuerfragen zu regeln
  • wer kann welches Auto nutzen und wer trägt die Kosten des Autos

c) Scheidungsmediation/Scheidungsfolgenmediation

Auch für die Zeit nach der Scheidung gilt es die oben genannten Fragen zu regeln. Statt des Trennungsunterhalts sind Regelungen zu treffen in Bezug auf den Unterhalt nach der Scheidung. Darüber hinaus gilt es weitere vermögensrechtliche Fragen zu regeln, wie zum Beispiel den möglicherweise bestehenden Anspruch auf Zugewinnausgleich. Werden alle diese Fragen vor Einreichung eines Scheidungsantrags beim Gericht oder gegebenenfalls auch während eines bereits laufenden Scheidungsverfahrens aber vor einer gerichtlichen Geltendmachung solcher Ansprüche von den Parteien einvernehmlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt, lassen sich die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung erheblich reduzieren.

Werden für diese Fragen gemeinsam Lösungen gefunden, die von beiden Seiten als gerecht akzeptiert werden, und das ist das Ziel des Mediationsverfahrens, stellt dies außerdem eine gute Grundlage dar, sich auch in Zukunft noch mit so viel Achtung und Respekt, vielleicht aber sogar Freundschaft, begegnen zu können, dass die gemeinsamen Kinder die Konfliktparteien auch nach der Scheidung noch als „ihre Eltern“ erleben können.

Die zwischen den Parteien getroffenen Einigungen werden in einer Mediationsvereinbarung festgehalten. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird in den allermeisten Fällen einer notariellen Beurkundung bedürfen. Sollten die Parteien keinen Notar kennen, wird der Mediator verschiedene Notare vorschlagen, bei denen die Beurkundung erfolgen kann.

Die Vorteile eines solchen Mediationsverfahrens im Familienrecht sind, kurz umrissen, die folgenden:

  • autonome Lösung
    Die Parteien erarbeiten selbst, unterstützt durch den Mediator, eine interessengerechte Lösung, die beide Parteien akzeptieren können und wollen. Es entsteht dadurch eine WIN-WIN-Situation. Ganz anders bei einer gerichtlichen Entscheidung, die oftmals jedenfalls von einer Partei als ungerecht empfunden wird.
  • Zeitersparnis
    Das Mediationsverfahren dauert oft nur wenige Wochen. In geeigneten Fällen reichen wenige Mediationssitzungen von je ein bis zwei Stunden aus, bis eine Einigung gefunden ist. Selbst aber wenn ein paar Mediationssitzungen mehr erforderlich sein sollten, kann das Mediationsverfahren in vielen Fällen in wenigen Wochen zu einem befriedigenden Ergebnis für alle Parteien führen. Im Gegensatz dazu dauern Gerichtsverfahren nicht selten mehrere Jahre.
  • Geringere emotionale Belastung
    Der Vorteil der kurzen Dauer einer Mediation ist, dass auch die emotionale Belastung der Parteien nur von kurzer Dauer ist. Das führt dazu, dass eine Eskalation und die mit einem lang andauernden Streit einhergehende Belastung für die Kinder oft vermieden oder zumindest stark abgemildert werden kann. Die Verringerung der Belastungen für die Kinder kann überhaupt nicht hoch genug eingeschätzt werden.
  • Flexibilität
    Eine Trennung ist ein dynamischer Prozess in dem, wie die Erfahrung zeigt, sich laufend neue Probleme auftun, andere sich manchmal von selbst erledigen. In einem Mediationsverfahren besteht die Möglichkeit, kurzfristig auf solche Änderungen zu reagieren, sei es in der Weise, dass bei Dringlichkeit eine Mediationssitzung vorgezogen wird oder einfach nur in einem neu hinzugekommenen Thema eine Zwischenlösung gesucht und eine entsprechende Zwischenvereinbarung getroffen wird. Das Mediationsverfahren ist im Gegensatz zu einem gerichtlichen Verfahren sehr flexibel und reaktionsschnell.
  • Niedrigere Kosten
    Schließlich sind die Kosten des Mediationsverfahrens in der Regel um ein Vielfaches geringer als die einer gerichtlichen Auseinandersetzung.