Bei der Google-Bildersuche mit mobilen Endgeräten werden die Vorschaubilder der Trefferliste vergrößert angezeigt. Zudem ist es möglich die Treffer der Bildersuche als sog. Blow-ups anzuschauen, wobei diese nacheinander und vergrößert als Diashow angezeigt werden. Das LG Hamburg kam zu der Überzeugung, dass die mobile Google-Bildersuchmaschine Urheberinteressen nicht unzumutbar beeinträchtigt, da eine vergrößerte Darstellung der Treffer auf mobilen Endgeräten notwendig ist.
Normen: UrhG §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 19a, 44a, 51, 97 Abs. 1 Satz 1; RL 2001/29/EG Art. 5 Abs. 1