Die Höhe des nachehelichen Unterhalts richtet sich in erster Linie nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Veränderungen, die bereits bei der Scheidung absehbar waren, können auch nachträglich die Höhe des Unterhalts beeinflussen. Eine unerwartete Einkommenssteigerung hat auf den Unterhalt aber keinen Einfluss.
Das Oberlandesgericht Schleswig verweigerte daher auch einer geschiedenen Ehefrau die Anhebung ihres Unterhaltsanspruches. Ihr Exmann war unvorhergesehen befördert worden, wodurch sich sein Einkommen deutlich erhöht hat. Da die Beförderung allerdings zum Zeitpunkt der Scheidung noch nicht absehbar war, kommt eine Berücksichtigung nach Auffassung des erkennenden Senats nicht in Betracht. Auch das Oberlandesgericht Nürnberg hat in einem ähnlichen Fall so entschieden: Die Beförderung eines normalen Lehrers zum Korrektor mit entsprechend höherem Gehalt ist ein unerwarteter Karrieresprung und führt damit nicht zu mehr Unterhalt für die Ex.