Wenn sich Eltern ständig streiten, kann ein Richter das gemeinsame Sorgerecht aufheben und auf einen Elternteil übertragen. Die vollständige oder teilweise Aufhebung des Sorgerechts ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn sich die Konflikte auf wesentliche Bereiche der elterlichen Sorge beziehen. Entscheidend ist, welche Auswirkungen die mangelnde Einigungsfähigkeit auf die Entwicklung und das Wohl des Kindes haben wird. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt hervor (Aktenzeichen: 1 UF 343/99).
Es hatte über den Fall eines getrennt lebenden Elternpaars zu entscheiden, das sich nach anfänglichen Streitigkeiten darauf einigte, ihr Kind abwechselnd in einem Rhythmus von 3 oder 4 Tagen zu betreuen und zu versorgen. Jedoch ließen auch in der Folgezeit die Streitigkeiten zwischen den Eltern nicht nach. Das zuständige Amtsgericht übertrug deshalb das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind auf die Mutter. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Vaters vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, der die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich allein begehrte, hatte keinen Erfolg. Die Richter stellten darüber hinaus fest, dass zukünftig auch eine Übertragung des gesamten Sorgerechts auf einen Elternteil in Betracht käme, sollten die Spannungen zwischen den Eltern in unverändert starkem Umfang fortbestehen.