Eine Immobilie gewährleistet dabei für ihren Eigentümer, sei es durch den Vorteil mietfreien Wohnens, sei es durch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, über den Vermögenswert hinaus typischerweise die nachhaltige Erzielung von unterhaltssichernden Alterseinkünften.
Normen: BGB §§ 134, 138 , 139, 1361 Abs. 4 S. 4, 1360 a Abs. 3, 1614