Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellte in einem Urteil nun fest, dass Jugendämter kein Recht besitzen einen Besuch zur Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen. Im hier zu entscheidenden Fall waren die Eltern zwar zu einem persönlichen Gespräch bereit, um über die familiäre Situation zu sprechen, sie weigerten sich aber Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes zu geben. Allein dieser Umstand reiche jedoch nicht aus von einer Missachtung des Kindeswohles auszugehen. Das hessische Kinderschutzgesetz biete keine Rechtsgrundlage, um die Durchführung einer Vorsorgeuntersuchung zu erzwingen.