Dazu muss ein Kausalzusammenhang zwischen der in der Ehe vorgenommenen Rollenverteilung und den Erwerbsnachteilen vorliegen.
Die Darlegung ehebedingter Nachteile gelingt ungelernten Unterhaltsberechtigten in der Regel jedoch nicht.
In dem entschiedenen Fall reduzierte das Gericht die Unterhaltspflicht des Exmannes. Ehebedingte Nachteile hat das Gericht nicht angenommen, insbesondere sah es die krankheitsbedingte Inkontinenz der Unterhaltsberechtigten nicht als durch die Ehe bedingt an. Zudem nahm das Gericht einen erzielbaren Stundenlohn von 6 € aus vollschichtiger Arbeit bei einer ungelernten Kraft an.