Vielmehr spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass das Verschulden an dem Auffahrunfall den Spurwechseler trifft.
Demnach hat sich ein Verkehrsteilnehmer bei einem Spurwechsel so zu verhalten, dass die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Kommt es bei einem Fahrstreifenwechsel dennoch zu einem Unfall, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Spurwechseler nicht genügend auf den nachfolgenden Verkehr geachtet hat.