Unlautere Werbung mit Handy-Klingeltönen

Werbeangebote, die sich speziell an Jugendliche richten, müssen insbesondere auf die anfallenden Kosten klar und unmissverständlich hinweisen.

Werbeanzeigen für Handy-Klingeltöne müssen die Kosten für das Herunterladen klar und deutlich wiedergeben. Dies gilt nach einem Urteil des Kammergerichts Berlin erst recht, wenn sich die Werbung an Jugendliche richtet. Extrem klein gedruckte Preisangaben, die nur bei gezieltem Suchen als solche erkannt und entziffert werden können, nutzen die Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit von Jugendlichen aus. Damit liegt eine Verletzung des Verbotes der unlauteren Werbung vor.

 
[mmk]